Diese Seite bietet eine Übersicht über die Gesetzte welche für den Aufbau und Betrieb von offenen Mesh-Netzwerken relevant sind.
Grundsätze
Das schweizerische Rechtssystem ist in drei Teilgebiete gegliedert: Das Privatrecht, das öffentliche Recht und das Strafrecht. Je nach Art und Weise, wie jemand an unserem Netzwerk teilnimmt, sind andere Bereiche relevant. Diese Seite ist lediglich eine Übersicht über die rechtliche Situation in der Schweiz. Die Inhalte sind mit grosser Sorgfalt recherchiert, die Richtigkeit kann aber nicht garantiert werden.
Privatrecht
Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehung der Bürger untereinander. In diesen Bereich fallen zum Beispiel Verträge mit Internetanbietern oder Miet-/Nutzungsverträge für Wohnungen, Hausordnungen. Ob und in welchem Rahmen WLAN-Router in oder ausserhalb der Wohnung installiert werden dürfen, erfährt man aus den entsprechenden Dokumenten.
Öffentliches Recht
Das öffentliche Recht regelt die Beziehungen des Einzelnen zum Staat. In diese Kategorie fallen vor allem Regelungen über Frequenzbänder, Strahlungswerte, technische Anforderungen an die Geräte etc.
WLAN Konzessionpflicht
Art. 2e, SR 784.102.11 Verordnung des Bundesamtes für Kommunikation über Frequenzmanagement und Funkkonzessionen:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/c784_102_11.html
- Das Betreiben von WLAN benötigt keine Funkkonzession.
WLAN Grenzwerte und Frequenzen:
OFCOM - Technische Schnittstellen-Anforderungen:
http://www.ofcomnet.ch/cgi-bin/rir.pl?id=1010
BAKOM - Geräte und Anlagen - Besondere Geräte - WLAN / RLAN:
http://www.bakom.admin.ch/themen/geraete/00568/01232/index.html?lang=de
- WLAN nach dem Standart IEEE 802.11b/g darf auf den Kanälen 1-13 mit einer Leistung von 100 mW EIRP innerhalb und ausserhalb von Gebäuden betrieben werden.
- WLAN nach dem Standart IEEE 802.11a/h darf auf den Kanälen 34-48 mit einer Sendeleistung von 200mW EIRP nur innerhalb von Gebäuden betrieben werden.
- WLAN nach dem Standart IEEE 802.11a/h darf auf den Kanälen 52-64 mit einer Sendeleistung von 200mW EIRP (100mW ohne TPC) nur innerhalb von Gebäuden betrieben werden. DFS muss eingeschaltet sein.
- WLAN nach dem Standart IEEE 802.11a/h darf auf den Kanälen 100-140 mit einer Sendeleistung von 1W EIRP (500mW ohne TPC) innerhalb und ausserhalb von Gebäuden betrieben werden. DFS muss eingeschaltet sein.
Eine Zusammenstellung über die Verteilung der Frequenzen auf die WLAN Kanäle findet sich in der Wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/IEEE_802.11
http://de.wikipedia.org/wiki/IEEE_802.11a
EIRP (Effective isotropic radiated power)
http://de.wikipedia.org/wiki/EIRP
TPC (Transmission Power Control) ist ein Mechanismus zur dynamischen Regelung der Sendeleistung von Funksystemen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Transmission_Power_Control
DFS (Dynamic Frequency Selection) ist ein Mechanismus zur dynamischen Wahl der Übertragungsfrequenz.
http://de.wikipedia.org/wiki/Dynamic_Frequency_Selection
Betrieb eines Internet Gateway - FDA Konzession
BAKOM - Telekomunikation - Fernmeldedienstanbieter (FDA) - Definition des Begriffs Fernmeldediensteanbieter
http://www.bakom.admin.ch/themen/telekom/00462/00796/00861/index.html?la...
SR 784.10 Fernmeldegesetz vom 30. April 1997 (FMG)
http://www.admin.ch/ch/d/sr/c784_10.html
SR 784.101.1 Verordnung vom 31. Oktober 2001 über Fernmeldedienste (FDV)
http://www.admin.ch/ch/d/sr/c784_101_1.html
Strafrecht
Betrieb eines Internet Gateway - Strafrechtliche Verantwortlichkeit
BAKOM - Internet - Strafrechtliche Verantwortlichkeit der Internet-Provider
http://www.bakom.admin.ch/themen/internet/00486/index.html?lang=de
Rechtliche Rahmenbedinungen
Wie wärs mit "Rechtliche Rahmenbedingungen"?
PS: Nicht alle Juristen sind in grauen Anzügen verkleidet und auch nicht (immer) griesgrämig...hehe. ich auf jeden Fall nicht. ;-)
Korrekturen
Vertipper:
WLAN Konzessionspflicht (t vergessen)
Technische dokumentation:
zu "BAKOM - Geräte und Anlagen - Besondere Geräte - WLAN / RLAN:"
Frage: wo finde ich die Zuweisung von den erwähnten Kanälen zu den Frequenzen (das Bakom spricht anscheinend nur von den Frequenzen)
Meine Vermutung:
1-13 WLAN auf 2.4GHz, 2400 - 2483.5 MHz (Dokument RIR1010-01)
34-48 WLAN auf 5GHz (5150 - 5250 MHz), "Unteres 5GHz Frequenzband" gem. WLAN / RLAN (Bakom) bzw RIR1010-05
52-64 WLAN auf 5GHz (5250 - 5350 MHz), "Unteres 5GHz Frequenzband" (zweiter Teil) gem. WLAN / RLAN (Bakom) bzw RIR1010-06. Gem. der Dokumentation ist aber auch hier nur Indoor erlaubt.
100-140 WLAN auf 5GHz (5470 - 5725 MHz) "Oberes 5GHz Frequenzband" gem. WLAN / RLAN (Bakom) bzw RIR1010-04
Info zu Frequenz vs. Kanal und ev. Korrektur (entweder stimmen die Leistungsangaben, oder aber die Angaben zu Indoor/Outdoor nicht)
Bei "Ausnahmen von der Konzessionspflicht" ev. direkt auf die Seite http://www.admin.ch/ch/d/sr/784_102_11/a2.html#fn3 abschnitt e verweisen.
Merci für die Korrekturen
Merci für die Hinweise. Ich hab die Sache nochmals überprüft und du hast Recht betreffend Indoor/Outdoor-Betrieb. Mangels besserer Quelle hab ich mich bei den Angaben auf den deutschen Wikipedia-Artikel gestützt.
IEEE 802.11a bei Wikipedia
http://de.wikipedia.org/wiki/IEEE_802.11a
802.11 Standarts direkt von IEEE (beinhaltet leider nur die US-Frequenzen)
http://standards.ieee.org/getieee802/802.11.html
Titel?
Ich würde den Titel "Rechtliches" nennen. "Recht" hört sich nicht so gut an.
"Rechtlich..."
...ist mir ein bisschen zu schwammig. Andererseits tönt es schon ein bisschen netter. Openwireless soll ja nicht im grauen Anzug und mit griesgrämigem Gesicht daherkommen. Bin dennoch unentschlossen. andere Vorschläge/Meinungen?